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Liebe Angehörige,

 

wie schon in unserem letzten Schreiben angedeutet, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine aktualisierte Version der Allgemeinverfügung (CoronaAV Einrichtungen) vom 26.11.2021 herausgegeben.

Hieraus ergibt sich für unsere Einrichtungen sowie auch für Sie als Besucher/Besucherin folgende Maßnahme, ab Montag, 06.12.2021:

 

Voraussetzungen für den Einlass ist ein Nachweis über ein aktuelles negatives Testergebnis, welches nicht älter als

24 Stunden sein darf!

Dies gilt für ALLE Besucher, unabhängig vom Impfschutz

oder Genesenennachweis.

 

Sie können sich in jeder anerkannten Teststelle ein Testergebnis ausstellen lassen und dies bei uns am Eingang vorzeigen. Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, sich wie gewohnt, bei uns testen zu lassen. Bitte beachten Sie dabei unsere Testzeiten:

 

Seniorenruhesitz Schloss Rahden:

Montag bis Sonntag von 10.00-12.00Uhr und von 14.00-18.00Uhr

Zur Terminvergabe haben wir eine dafür eingerichtete, zentrale Rufnummer:

 05771/9114 191

Sie erreichen uns dort von Montag-Sonntag zu den Testzeiten.

 

Seniorenheim am Eibenweg:

Montag und Freitag von 10.00-12.00 Uhr

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 16.00-18.00 Uhr

Samstag von 14.00-16.00 Uhr

Zur Terminvergabe melden sie sich bitte in der Verwaltung, diese ist besetzt Montag bis Donnerstag jeweils von 08.30-17.00 Uhr und Freitag von 08.30-15.30 Uhr. Die dortige Telefonnummer lautet:

05771/91 45 0

Weiterhin muss das sogenannte Screening- und Kontaktformular geführt werden, in dem wir Ihre Daten erfassen und dokumentieren. Dazu gehört auch, dass wir bei jedem/jeder Besucher*in mittels Stirn-Thermometer die Temperatur messen müssen.

Natürlich sind auch diese Besuchsregelungen weiterhin an die Hygienevorschriften des RKI und die Vorgaben des Ministeriums geknüpft.

 

Wir bedanken uns außerordentlich für ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser schweren Zeit.

Wir wünschen Ihnen weiterhin eine infektionsfreie Adventszeit, bitte bleiben Sie gesund!

 

Die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter*innen der Einrichtung

 

 

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